Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Allgemein
a)
Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der KIM. Agentur für Kommunikation (Inhaber: Andreas Modzelewski), Lothringer Str. 36, 44805 Bochum, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und dem jeweiligen Kunden.
b)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
c)
Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen.
d)
Der Kunde kann ausschließlich über die Website des Verkäufers eine Bestellung der Ware vornehmen . Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Mit dieser Bestellbestätigung erklärt der Auftragnehmer die Annahme des Vertragsschlusses.
§ 2 Vertragsschluß
a)
In Banner, Fahnen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.
b)
Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, Fax- oder Email-Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
c)
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email) niederzulegen.
§ 3 Lieferbedingungen
a)
Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. Kommt es dem Auftraggeber entscheidend auf eine bestimmte Frist an, hat er dies unmissverständlich und schriftlich zu äußern. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese von uns als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin bestätigt wurden. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
b)
Bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
c)
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch unser Haus setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
d)
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
§ 4 Zahlung
a)
Der Kaufpreis kann durch Vorauskasse, Kreditkarte, PayPal, Überweisung auf Rechnung (bonitätsabhängig) oder per Nachnahme entrichtet werden. Bei Kreditkarte- und PayPal- Zahlung entsteht eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt € 5,95 (inkl. MwSt.). Die Nachnahmegebühr beträgt € 7,14 (inkl. MwSt.).
b)
Der Auftragnehmer versendet grundsätzlich elektronische Rechnungen im PDF-Format. Der Kunde erklärt sich durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Erhalt solcher Rechnungen einverstanden. Es besteht die Möglichkeit, im Warenkorb durch Buchung der Serviceleistung "Papier-Rechnung" (Aufpreis: 7,50 € inkl. MwSt.) die Rechnung zusätzlich als Papierdokument anzufordern.
c)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Zahlung durch Vorauskasse, Kreditkarte oder PayPal nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen und dieses nach Herstellung auf dem Postweg an den Kunden zu übersenden, sofern der Auftragnehmer nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Der Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Zahlung durch Überweisung nach Rechnungstellung, Lastschrift oder bei Nachnahme, unverzüglich nach Vertragsschluss mit der Herstellung des Werkes zu beginnen und dieses nach Herstellung auf dem Postweg an den Kunden zu übersenden, sofern der Auftragnehmer nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
d)
Der Auftragnehmer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
e)
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 25,00 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
f)
Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 17,85 (inkl. MwSt.) zuzüglich Fracht-und/oder Kurierkosten.
§ 5 Gewährleistung, Haftungsausschluss
a)
Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
b)
Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
c)
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
d)
Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
e)
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
f)
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
g)
Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
h)
Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.
i)
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
j)
Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
k)
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 5, m-o bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
l)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer anzeigt.
m)
Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
n)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die unserem Haus aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber derzeit oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
b)
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter - auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Vorbehaltseigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
c)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 7 Gefahrübergang
a)
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
b)
Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
c)
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
d)
Soweit nicht anders angeboten, erfolgt der Versand auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 8 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.
§ 9 Schutz- und Urheberrecht
a)
Für Leistungen, die wir im Kundenauftrag erbringen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild-und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
b)
Es besteht keine Herausgabepflicht unseres Hauses im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
c)
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
d)
Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
e)
Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
f)
die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
g)
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 10 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 11 Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Werkvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder der Auftragnehmer diese anerkannt hat. Erfüllungsort ist Bochum. Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist, ist die Stadt Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
